24 Mrz Covid-19 PCR Test für die Einreise nach Südafrika nicht länger erforderlich
Seit dem 23.3.2022 dürfen alle Reisenden mit Covid-19 Schutzimpfung ohne PCR Test nach Südafrika einreisen. Diese und andere Lockerungen von Covid-19 Schutzmaßnahmen kündigt Südafrikas Präsident Cyril Ramaphosa bei seinem vielleicht letzten Covid-19 bedingten „Family Meeting“ am letzten Dienstag an.
Bereits seit Ende Dezember sinken die Zahlen der täglichen Neuinfektionen – trotz weitreichender Öffnung des gesellschaftlichen Lebens. Die 7 Tage Inzidenz liegt in Südafrika seit Dezember 2021 unter 40, momentan liegt sie bei 15. Die gute Nachricht ist vor allem, dass es nur noch wenige schwere Erkrankungen sowie Covid-19 bedingte Krankenhausaufhalte und Todesfälle gibt. Zeit für Südafrika, weitere Lockerungen einzuführen. Auch die Aufhebung des landesweiten Katastrophenzustands ist in der Diskussion, die zuständigen Behörden klären noch verschiedene Aspekte einer neuen Gesetzgebung, die bestimmte Covid-19 Schutzmaßnahmen auch nach Aufhebung des landesweiten Katastrophenzustands ermöglichen. Voraussichtlich werden Mitte April 2022 alle wichtigen Fragen geklärt und die neue Gesetzgebung verabschiedet sein.
Die Entwicklung der Infektionszahlen in Südafrika kannst du auf der Webseite des südafrikanischen Gesundheitsministeriums nachvollziehen.
Aktuelle Bestimmungen in Südafrika
Derzeit befindet sich Südafrika nach wie vor im Lockdown Level 1, dem niedrigsten aller Lockdown Level. Nachdem am 31.1.2022 bereits die Schutzmaßnahmen an Schulen sowie sowie die Isolationsvorschriften für positiv Getestete gelockert wurden, beziehen sich die Lockerungen, die am 23.3.2022 eingeführt wurden, vor allem die Einreise nach Südafrika, die Maskenpflicht sowie Großveranstaltungen.
Bei der Einreise nach Südafrika muss ab sofort kein PCR Test vorgelegt werden sofern der Nachweis einer Covid-19 Schutzimpfung vorgelegt werden kann. Masken müssen nicht mehr in öffentlichen Räumen getragen werden, sondern nur noch in geschlossenen Räumen wie Geschäften, Museen und allen öffentlichen Einrichtungen wie Bahnhöfen und Flughäfen (Stoffmasken reichen). Bei dem Besuch von Kneipen und Geschäften etc. muss anders als in den meisten europäischen Ländern kein Impfpass, negatives Testergebnis oder Genesenen Zertifikat vorgelegt werden. Dies ist nur bei dem Besuch von Großveranstaltungen wie Konzerten oder Sportveranstaltungen in großen Stadien erforderlich. Andere Hygienemaßnahmen wie Fieber Messen und häufiges Händewaschen / Desinfizieren bleiben bestehen.
Zu den derzeit noch geltenden Einschränkungen zählen:
Großveranstaltungen dürfen nach wie vor nur beschränkt stattfinden: Veranstaltungsorte dürfen nur zu 50% ausgelastet werden. Allerdings gibt es bei Veranstaltungen, bei denen ein Impfnachweis oder PCR Test vorgelegt werden muss, keine Begrenzung der maximalen Personenzahl. Diese gilt nur für Veranstaltungen, bei denen weder ein Impfnachweis noch PCR vorgelegt werden muss.
Die Maskenpflicht fällt für alle öffentlichen Räume wie Straßen, Parks, Strände etc.. Masken müssen weiterhin in geschlossenen Räumen wie Geschäften, Restaurants, Museen sowie Bahnhöfen und Flughäfen getragen werden. Anders als in Deutschland sind Stoffmasken ausreichend.
Bei der Einreise nach Südafrika reicht ab sofort die Vorlage einer Covid-19 Schutzimpfung; ein negativer PCR Test nicht älter als 72 Stunden muss nur von Ungeimpften vorgelegt werden. Alle Ungeimpften Reisenden erhalten bei der Einreise die Möglichkeit, sich impfen zu lassen, es besteht aber keine Impfpflicht. Bei der Rückreise nach Deutschland gibt es keine Quarantäne-oder Meldepflicht mehr. Vollständig Geimpfte und Genesene können auch ohne PCR Test nach Deutschland zurückreisen.
Südafrikas Impfkampagne wird weiter ausgebaut. Über 50% der Bevölkerung haben mindestens 1 Impfung erhalten. Südafrikanische Wissenschaftler schätzen, dass 60-80% der Bevölkerung entweder durch Impfung oder vorheriger Covid-19 Infektion einen gewissen Grad der Immunität erreicht hat. selbst Wir raten allen Südafrika Reisenden dringend, an einer Covid-19 Schutzimpfung teilzunehmen.
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